Allgemeines
Du möchtest eine gewerbliche Lizenz und mit dem Fliegen auch Geld verdienen? Dann ist der CPL, die „Commercial Pilot Lizenz“ erforderlich. Ob Passagiertransporte gegen Entgelt oder Arbeiten als Fluglehrer, alle Deine eingetragenen Flugzeugmuster, die von nur einem Piloten betrieben werden dürfen, warten auf Deine Tätigkeiten. Auf jeden Fall auch eine Erweiterung Deines fliegerischen Horizontes!
Der Inhaber einer CPL(A) ist berechtigt:
- alle Rechte des Inhabers einer LAPL(A) oder PPL(A) auszuüben
- als PIC oder Kopilot eines Luftfahrzeuges in anderen Einsätzen als dem gewerblichen Luftverkehr tätig zu sein
- als PIC im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen mit einem Piloten tätig zu sein
- als Kopilot im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen tätig zu sein
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern:
Oder gleich anrufen unter Telefon 06026 – 994 994
Voraussetzungen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 1
- 200 Stunden als Pilot auf Flugzeugen bei Erteilung der Lizenz
- davon mindestens 100 Std. PIC und 20 Std. Überland inklusiv 1 Flug über 300 NM
- mindestens jedoch 150 Stunden bei Beginn der Ausbildung
- Sprechfunkzeugnis
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Auszug Verkehrszentralregister Flensburg

Theoretische Ausbildung
Theoretische Ausbildung:
250 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Instrumente
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr
Alternativ Fernunterricht einer genehmigten Fernschule und zusätzlich 25 Stunden Präsenzunterricht.
Die theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.

Praktische Ausbildung
- 15 Stunden Flugausbildung im Sichtflug
davon mindestens 5 Stunden in einem viersitzigen Flugzeug mit Einziehfahrwerk und Verstellpropeller - zusätzlich 5 Stunden Nachtflug für Bewerber, die nicht im Besitz einer Nachtflugberechtigung sind
- zusätzlich 10 Stunden Instrumentenflug für Bewerber, die nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.
Hiervon können 5 Std. im Simulator absolviert werden.

Prüfungen
- Theoretische Prüfung beim LBA (ist 36 Monate nach ihrem Bestehen gültig)
- Praktische Prüfung mit einem vom LBA zugelassenen Prüfer.
