Allgemeines
Du bist ein ambitionierter Privatpilot und suchst eine kostengünstigere Möglichkeit für den Instrumentenflug? Dann ist die kompetenzbasierte Instrumentenflugausbildung das Richtige für Dich.
Auf der Basis Deiner vorhandenen Lizenz lernst Du nur das, was Wichtig für Dich ist. Und schon kann der dringende Geschäftstermin auch bei schlechtem Wetter wahrgenommen werden und Du kommst sicher und entspannt an Dein Ziel!
Der Inhaber einer IR(A) – CB ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft (60m)
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern:
Oder gleich anrufen unter Telefon 06026 – 994 994
Voraussetzungen
- mindestens PPL(A) oder CPL(A), Nachtflugberechtigung nur für Flüge bei Nacht
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
- 50 Stunden Überlandflugzeit als PIC auf Flugzeugen
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
- Kenntnisse der englischen Sprache mindestens Sprachlevel 4
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Auszug Verkehrszentralregister Flensburg
Theoretische Ausbildung
- 80 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
- Luftrecht, Instrumente, Flugplanung und -überwachung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation, Sprechfunkverkehr
- Alternativ Fernunterricht einer genehmigten Fernschule und zusätzlich 8 Stunden Präsenzunterricht
- Die theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein
Praktische Ausbildung
- 40 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug – bei Ausbildung mehrmotorig 45 Stunden, davon mindestens 10 Std. in der 2-Mot.
Sonstige Informationen
Einsatz von Simulator in der IFR-Ausbildung
- In der Schulung kommt ein FNPT II Elite Evolution S812 zum Einsatz. Dieser simuliert eine Cessna 172 RG.
- Maximal können 20 Std.im Simulator absolviert werden.
Einsatz des eigenen LFZ in der IFR-Ausbildung
- Die Ausbildung ist grundsätzlich auch auf einem eigenen Flugzeug möglich. Dafür ist die Zulassung des Flugzeugs in der ATO als Schulflugzeug nötig.
- Ist eine Zulassung in der ATO als Schulflugzeug nicht möglich (z. B. bei N-registrierten Flugzeugen) oder nicht erwünscht, können dennoch 30 (SEP) bzw. 35 Std. ( MEP) mit dem eigenen LFZ (muss Doppelsteuer haben und für Flüge IR zugelassen sein) mit einem IR-Fluglehrer oder einem Fluglehrer der FTA geflogen werden. Mindestens die letzten 10 Std. müssen dann jedoch in der ATO auf einem Schulflugzeug geflogen werden.
Prüfungen
- Theoretische Prüfung beim LBA
- Praktische Prüfung mit einem vom LBA zugelassenen Prüfer