Allgemein
Wenn Du Dein Wissen und fliegerisches Können an Andere weitergeben möchtest, ist es wichtig, die Ausbildung bei versierten Profis zu machen. Die FTA-Fluglehrer-Lehrer haben die nötige Erfahrung und den erforderlichen fliegerischen Hintergrund, und manche von ihnen sind sogar Prüfer von Luftfahrtbehörden. Mit diesem pädagogischen und fachlichen Knowhow ist Deine qualifizierte Ausbildung zum Fluglehrer gewährleistet!
Der Inhaber einer FI(A) ist berechtigt:
für den Erwerb der LAPL(A), der PPL(A) und der Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge auszubilden.
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern:
Oder gleich anrufen unter Telefon 06026 – 994 994
Voraussetzungen
- PPL(A) mit theoretischem CPL(A)-Wissen oder CPL(A) (außer bei LAPL(A))
- 200 Flugstunden auf Luftfahrzeugen, davon 150 als PIC
- VFR – Überlandflug 300 NM mit 2 Zwischenlandeplätzen
- Mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen davon mindestens
- 5 Stunden in den letzten sechs Monaten vor der Auswahlprüfung
- Mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug
- Mindestens 20 Stunden Überlandflug einschließlich eines Fluges über 300 NM
- Bestandene Auswahlprüfung
Theoretische Ausbildung
- 125 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
- 15 Stunden vertieftes PPL(A)-Wissen in den Bereichen
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr
- 25 Stunden Lehren und Lernen
- 85 Stunden Praxis im Klassenraum
- 15 Stunden vertieftes PPL(A)-Wissen in den Bereichen
Praktische Ausbildung
- 30 Stunden Flugausbildung:
- mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem
- 5 Stunden als gemeinsame Flugübungen
Sonstige Informationen
Erteilung der Berechtigung:
Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber zunächst eine eingeschränkte Berechtigung bis er 100 Stunden Lehrtätigkeit nachweist und bei mindestens 25 Alleinflügen von Flugschülern Aufsicht geführt hat.
Erhalt der Berechtigung:
Die Berechtigung wird für einen Zeitzraum von 3 Jahren erteilt. Für die Verlängerung sind 2 der nachfolgen 3 Voraussetzungen zu erfüllen:
- 50 Stunden Schulungstätigkeit auf Flugzeugen
davon 15 Stunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit - Fluglehrerfortbildungslehrgang
- Befähigungsüberprüfung (mindestens jede 2. Verlängerung)
Prüfungen
- Theoretische Prüfung während der praktischen Prüfung
- Lehrprobe von 45 Minuten Dauer
- Praktische Prüfung auf dem Schulflugzeug mit einem von der Behörde benannten Prüfer