Allgemeines
Du möchtest unbedingt fliegen, aber das Wetter auf der Strecke ist nicht so gut? Mit der Strecken-Instrumentenberechtigung bist Du dafür gewappnet, vorausgesetzt am Start- und Landeplatz herrschen die nötigen Wetterbedingungen. Mit dieser Lizenz bist Du auf der sicheren Seite, hast interessante Einblicke in den Instrumentenflug und gewinnst einiges an Freiheit und Flexibiliät!
Der Inhaber einer EIR(A) ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar beschränkt auf die Streckenphase. Start und Landung müssen nach VFR erfolgen.
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern:
Oder gleich anrufen unter Telefon 06026 – 994 994
Voraussetzungen
- mindestens PPL(A)
- Nachtflugberechtigung nur für Flüge bei Nacht
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
- 20 Stunden Überlandflugzeit als PIC auf Flugzeugen
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
- Kenntnisse der englischen Sprache mindestens Sprachlevel 4
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Auszug Verkehrszentralregister Flensburg

Theoretische Ausbildung
80 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- Instrumente
- Flugplanung und -überwachung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Funknavigation
- Sprechfunkverkehr
Alternativ Fernunterricht einer genehmigten Fernschule und zusätzlich 8 Stunden Präsenzunterricht.

Praktische Ausbildung
- Einmotorig: 15 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug (Instrumentenflugzeit)
- Mehrmotorig: 16 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug (Instrumentenflugzeit)
davon mindestens 4 Std. in der 2-Mot.

Sonstige Informationen
Einsatz des eigenen LFZ in der IFR-Ausbildung:
- Mindestens 10 Std. müssen in der ATO auf einem Schulflugzeug geflogen werden.
- Die restlichen 5 bzw. 6 Std. können mit dem eigenen LFZ (muss Doppelsteuer haben und für Flüge IR zugelassen sein) mit einem Fluglehrer der FTA oder mit einem IR-Fluglehrer der eigenen Wahl geflogen werden. In letzteren Fall muss eine Dokumentation gemäß AMC1 FCL.825(c) und ein Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer der FTA erfolgen.

Prüfungen
- Theoretische Prüfung beim LBA.
- Praktische Prüfung mit einem vom LBA zugelassenen Prüfer.
- Die komplette Ausbildung muss in einem Zeitraum von 36 Monaten abgeschlossen sein.
