Allgemeines
Der Erwerb des Instrument – Ratings (IR) ist zwar eine echte Herausforderung, jedoch bietet Dir diese anspruchsvolle und umfangreiche Berechtigung das Optimum an Flugsicherheit und Pilotenpraxis.
Das Wetter ist mit dieser vielschichtigen Ausbildung in Theorie und Praxis nun kein Hindernis mehr für Dich und wenn andere am Boden bleiben müssen, erreichst Du trotzdem Dein Reiseziel.
Der Inhaber einer IR(A) ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft (60m).
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern:
Oder gleich anrufen unter Telefon 06026 – 994 994
Voraussetzungen
- PPL(A) mit Nachtflugberechtigung oder CPL(A)
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
- 50 Stunden Überlandflugzeit als PIC auf Flugzeugen
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
- Kenntnisse der englischen Sprache mindestens Sprachlevel 4
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Auszug Verkehrszentralregister Flensburg

Theoretische Ausbildung
150 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- Instrumente
- Flugplanung und -überwachung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Funknavigation
- Sprechfunkverkehr
Alternativ Fernunterricht einer genehmigten Fernschule und zusätzlich 15 Stunden Präsenzunterricht.
Die theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.

Praktische Ausbildung
- Einmotorig: 50 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug
- Mehrmotorig: 55 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug

Sonstige Informationen
In der Schulung kommt ein FNPT II Elite Evolution S812 zum Einsatz. Dieser simuliert eine Cessna 172 RG.
- Bei der Ausbildung IR(A) SEP können 30 Std. im Simulator absolviert werden.
- Bei der Ausbildung IR(A) MEP können 35 Std. im Simulator absolviert werden.

Prüfungen
- Theoretische Prüfung beim LBA
(ist 36 Monate nach ihrem Bestehen oder Teilbestehen gültig zum Erwerb der Lizenz) - Praktische Prüfung mit einem vom LBA zugelassenen Prüfer
