AllgemeinesVoraus- setzungenTheoretische AusbildungPraktische AusbildungSonstige InformationenPrüfungenPDF-Download
Allgemeines
Ziel einer Klassenberechtigung SEP ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur sicheren Beherrschung eines einmotorigen Flugzeuges der Klasse Single Engine Piston (Land).
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Voraussetzungen
Gültige Lizenz, z. B. PPL(A).
Theoretische Ausbildung
Eine theoretische Ausbildung ist in folgenden Fächern durchzuführen (Lehrplan nach AMC1 FCL.725(a)):
- Luftfahrzeug-Struktur und -Ausrüstung, Normalbetrieb der Systeme und Störungen
- Betriebsgrenzen
- Flugleistung / Flugplanung und Überwachung
- Beladung / Schwerpunkt und Bereitstellung von Luftfahrzeugen
- Notverfahren
- Besondere Anforderungen für Flugzeuge mit Glascockpit / EFIS
- Flight Management Systeme
Praktische Ausbildung
Es sind keine festen Stundenzahlen vorgeschrieben.
- Flugvorbereitung (Benutzung des Handbuches, Erklärung des Flugzeuges, Vorflugkontrolle)
- Taxi (Rollen normal und Kurven)
- Start (Normalstart, Kurzstart, Seitenwindstart)
- Startabbruch
- Airwork (Steilkurve, Überziehen im Reiseflug, Überziehen in Landekonfiguration, Überziehen im Kurvenflug, Langsamflug)
- Platzrunde (Einflug in die Platzrunde, Anflug und Landung)
- Anflug (Abbruch des Landeanfluges, Durchstarten)
- Landung (Normallandung, Landung mit diversen Klappenstellungen, Seitenwindlandung, Kurzlandung)
- Notverfahren (Landung ohne Motorhilfe, Sicherheitslandung, Notlandung), Typspezifisch (z.B. Notausfahren Fahrwerk)
- Glascockpit (Besondere Verfahren für LFZ mit Glascockpit (wenn EFIS vorhanden), Flight Management System Programmieren einfacher Flugpläne (wenn FMS vorhanden))
Sonstige Informationen
Gültigkeit:
Die Klassenberechtigung wird für 2 Jahr ausgestellt.
Verlängerung:
Befähigungsüberprüfung oder 12 Stunden SEP (davon 6 Std. als PIC) mit 12 Landungen im zweiten Jahr der Gültigkeit
Prüfungen
- Theoretische Prüfung mündlich in Kombination mit dem Prüfungsflug
- Praktische Prüfung mit einem CRE(A) SEP oder FE(A)