Allgemeines
Die Ausbildung zum Lehrer für den Instrumentenflug bringt Dich noch einen Schritt weiter auf dem Weg zum Fluglehrer-Profi und bei den Fluglehrer-Lehrern der FTA bist Du dabei bestens aufgehoben! Um Deinen zukünftigen Schülern das Fliegen nach Instrumentenflugregeln beizubringen, ist Unterricht auf höchstem Niveau gefordert. Die FTA ist nicht nur für das Erlernen der umfangreichen IR-Procedures bestens aufgestellt, sondern verfügt auch über das nötige Wissen und die langjährige Erfahrung.
Der Inhaber einer Lehrberechtigung für den Instrumentenflug ist berechtigt:
Lizenzinhaber für den Erwerb der Instrumentenflugberechtigung auszubilden.
Es gibt zwei unterschiedliche Berechtigungen dazu:
- FI-IR – der Bewerber ist bereits Inhaber einer Lehrberechtigung
- IRI – der Bewerber hat eine große Erfahrung im Instrumentenflug, aber keine Lehrberechtigung
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Voraussetzungen
1. Mit Fluglehrerberechtigung
- Mindestens PPL(A) PIC SEP IR
- mindestens 200 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln (davon bis zu 50 Stunden in einem Flugsimulator oder FNPT II)
- für mehrmotorige Flugzeuge zusätzlich die Anforderungen nach FCL.915.CRI(a)
2. Ohne Fluglehrerberechtigung
- Mindestens PPL(A) PIC SEP IR
- mindestens 800 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln, davon mindestens 400 Stunden auf Flugzeugen
- für mehrmotorige Flugzeuge zusätzlich die Anforderungen nach FCL.915.CRI(a)

Theoretische Ausbildung
- 25 Stunden Lehren und Lernen
Für Inhaber einer Lehrberechtigung entfällt dieser Teil. - 10 Stunden fachliche Ausbildung

Praktische Ausbildung
- Mit Fluglehrerberechtigung
Mindestens 5 Stunden Flugausbildung in einem Flugzeug gemäß AMC1FCL.930.IRI (3)(i) - Ohne Fluglehrerberechtigung
Mindestens 10 Stunden Flugausbildung in einem Flugzeug gemäß AMC1FCL.930.IRI (3)(i)

Prüfungen
- Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.905.FI g) (FI-IR) oder FCL.905.IRI (IRI)
- Theoretische und praktische Prüfung mit einem FIE.
