Allgemeines
Diese Lizenz für Leichtflugzeuge ist in den medizinischen und inhaltlichen Anforderungen geringer als bei der PPL-A-Lizenz und die Anzahl der Praxisstunden ist niedriger. Daraus ergibt sich ein günstigerer Preis, jedoch auch einige Einschränkungen, wie z.B. die Anzahl der Passagiere, die Du mitnehmen darfst. Die LAPL-A Lizenz ist nur innerhalb der EU und der EU-Mitgliedsländer anerkannt und kann nur noch auf den Nachtflug erweitert werden. Deshalb eignet sich diese Lizenz eher für Personen, die gelegentlich und als Hobby fliegen möchten.
Der Inhaber einer LAPL ist berechtigt:
einmotorige Flugzeuge bis 2000kg (mit Kolbenmotor) mit maximal 3 Passagieren am Tage und bei entsprechender Sicht in Europa zu führen.
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern:
Oder gleich anrufen unter Telefon 06026 – 994 994
Voraussetzungen
- Mindestalter 17 Jahre
- Tauglichkeitszeugnis Klasse LAPL

Theoretische Ausbildung
- 84 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Aerodynamik
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
Zusätzlich ist ein Sprechfunkzeugnis in deutscher oder englischer Sprache zu erwerben,
wenn es nicht bereits vorhanden ist.

Praktische Ausbildung
30 Stunden Flugausbildung im Sichtflug
- davon mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer und
- mindestens 6 Stunden im Alleinflug.

Sonstige Informationen
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Personalausweis
- Auszug Verkehrszentralregister Flensburg
- Zuverlässigkeitsüberprüfung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde

Prüfungen
- Theoretische Prüfung bei der entsprechenden Landesluftfahrtbehörde
(muss innerhalb von 18 Monaten in allen Prüfungsteilen bestanden sein und ist 24 Monate nach ihrem kompletten Bestehen gültig zum Erwerb der Lizenz). - Praktische Prüfung mit einem von der Landesluftfahrtbehörde benannten Prüfer.
