Allgemeines
Der Inhaber eines AZF ist berechtigt:
zur weltweiten Durchführung des Flugfunks auf Flügen nach Sichtflug- sowie Instrumentenflugregeln in deutscher und englischer Sprache.
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern:
Oder gleich anrufen unter Telefon 06026 – 994 994
Voraussetzungen
- Deutschkenntnisse als Muttersprachler oder ICAO Sprachprüfung
- Englischkenntnisse als Muttersprachler oder ICAO Sprachprüfung
- Besitz BZF I oder II
Ausbildung
Theorieausbildung in Kartenkunde, Flugplanung, Flugplanaufgabe etc, sowie 18 Stunden Sprechübungen.
Sonstige Informationen
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Personalausweis
- Nachweis der Sprachkenntnisse
- Kopie des BZF I oder II
Prüfung
Die theoretische sowie praktische Prüfung finden direkt bei der zuständigen Bundesnetzagentur statt. In unserer Gegend ist diese in Eschborn. Im Falle der Erstprüfung eines englischen Sprechfunkzeugnisses muss noch zusätzlich ein kurzer Englischtext übersetzt werden.