Allgemeines
Die Nachtflugberechtigung ist die ideale Erweiterung Deiner Lizenz. Ein Flug bei Nacht ist faszinierend, und wer einmal das Funkeln der vielen Lichter aus der Luft gesehen hat, wird dies nicht mehr vermissen wollen. Außerdem bist Du mit dieser Berechtigung zeitlich flexibler – in Aschaffenburg kannst Du dann jederzeit mindestens bis 20 Uhr landen.
Der Inhaber eines night rating ist berechtigt:
Sichtflüge bei Nacht durchzuführen. Dazu wird eine Nachtflugausbildung nach FCL 810, das „Night Rating“ benötigt. Diese Ausbildung ist an einer hierfür zugelassenen Flugschule (ATO) durch Lehrer mit einer Ausbildungsberechtigung für Nachtflug durchzuführen. Auch Inhaber einer IR – Lizenz (CB / ENR) benötigen diese Lizenz, um Flüge nach Instrumentenflugregeln bei Nacht durchführen zu können.
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Voraussetzungen
- PPL (A) FCL
- LAPL (A)
mit zusätzlich 10 h Flugausbildung in „Grundlagen des Instrumentenfluges“
Theoretische Ausbildung
3 Stunden Unterricht in den Fächern:
- Luftrecht
- Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren bei Nachtflügen
Praktische Ausbildung
- Mindestens 5 Flugstunden bei Nacht, darin enthalten
- 3 h Dual (mit Lehrer)
- ein Überlandflug Dual (mit Lehrer) über 50 km
- 5 Platzrundenflüge bis zum vollständigen Stillstand als Soloflüge
Sonstige Informationen
Anmerkung:
Nach dem Ausbildungshandbuch unserer ATO werden mindestens zwei Überlandflüge, davon einer zu einem Verkehrsflughafen (z.B. Nürnberg, Stuttgart), in mindestens 150 km Entfernung durchgeführt. Daraus resultiert auch eine Gesamtflugerfahrung im Rahmen der Ausbildung von 6 – 8 h.
Prüfungen
Eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung entfällt, die Berechtigung wird nach durchgeführter, von der ATO bestätigter Ausbildung, von der Behörde in die Lizenz eingetragen.