Allgemeines
Der Inhaber eines BZF II ist berechtigt:
zur Durchführung des Flugfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln im deutschen Raum in deutscher Sprache.
Der Inhaber eines BZF I ist berechtigt:
zur Durchführung des Flugfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.
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Oder gleich anrufen unter Telefon 06026 – 994 994
Voraussetzungen
BZF II:
- Deutschkenntnisse als Muttersprachler oder ICAO Sprachprüfung
BZF I:
- Deutschkenntnisse als Muttersprachler oder ICAO Sprachprüfung
- Englischkenntnisse als Muttersprachler oder ICAO Sprachprüfung

Ausbildung
BZF I:
Theorieausbildung, Einführung in VFR Karten und ihre Symbole, Anflugkarten etc. sowie 18 Stunden Sprechübungen.
BZF II:
Theorieausbildung, Einführung in VFR Karten und ihre Symbole, Anflugkarten etc. sowie 15 Stunden Sprechübungen.

Sonstige Informationen
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Personalausweis
- Nachweis der Sprachkenntnisse

Prüfung
Die theoretische sowie praktische Prüfung finden direkt bei der zuständigen Bundesnetzagentur statt. In unserer Gegend ist diese in Eschborn. Im Falle der Prüfung zum BZF I muss noch zusätzlich ein kurzer Englischtext übersetzt werden.
